Das Buch

Geschichte

In den unzugänglichen nordalbanischen Gebirgen hatten die Osmanen, die das Land rund 500 Jahre lang besetzten, nie wirklich die Macht erlangt. Somit konnten sie dort auch nicht ihre Gesetze einführen. Mangels anderer staatlicher Macht konnte sich der Kanun deshalb bis in die Neuzeit erhalten.

Das immer nur mündlich überlieferte Gesetzeswerk wurde erstmals vom Franziskanerpater Sktjefën Gjeçovi (1874–1929) am Ende des 19. Jahrhunderts in der Version des Kanun des Lekë Dukagjin gesammelt und in der Folge in Teilen publiziert. Die erste vollständige Publikation erschien 1933 in Shkodra.

Während der kommunistischen Diktatur in Albanien war der Mechanismus der Blutrache sistiert; denn der Staat konnte seine Rechtshoheit landesweit durchsetzen. Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus anfangs der 1990er Jahre hat sich insbesondere die Blutrache wieder etabliert. Der junge demokratische Staat war zu schwach, um diese Dynamik der Selbstjustiz regulieren zu können. Erst das Erstarken des albanischen Staates nach den Unruhen von 1997 führte zu einem langsamen Rückgang der Blutrache-Konflikte. Heute sollen – je nach Quelle – wieder bis zu 15.000 albanische Familien in Blutrache-Konflikte verstrickt sein, die zum Teil auf Vorfälle vor dem Zweiten Weltkrieg zurückgehen. Dabei werden die regulierenden Bestimmungen des Kanun aber meist nicht eingehalten, so dass auch Kinder und Frauen bedroht werden und in ärmlichen Verhältnissen zu Hause gefangen sind. Dieses Aufweichen der Regeln veranlasste Gjin Marku, Vorsitzender des schlichtenden Komitees der Nationalen Aussöhnung, von einer degenerierten Form des Kanuns zu sprechen.

Die katholische und die islamische Geistlichkeit in Nordalbanien sprechen sich konsequent für die Achtung des bürgerlichen Rechts und damit für die Sistierung des Kanuns aus. Ihr Einfluss ist allerdings begrenzt.

1990 haben in Kosovo, Mazedonien und Montenegro über eine Million Albaner an verschiedenen „Versöhnungszeremonien“ teilgenommen. Diese wurden von einer Gruppe um den Soziologen Anton Ceta († 1995) organisiert. In Albanien gibt es seit einigen Jahren ein sogenanntes „Versöhnungsprojekt“, bisher aber nur mit kleinen Erfolgen.

Vorwort & Danksagung

Oft zitiert und kaum verstanden – das war vor Jahren der Ausgangspunkt für die Idee und das spätere Projekt, den Kanun zu übersetzen. Allerdings waren sich weder Herausgeber noch Übersetzer bewusst, dass nach Abschluss aller Arbeiten mehr Fragen gestellt als beantwortet sein würden. Die Hinübersetzung von Albanisch nach Deutsch war über weite Strecken eine Suche nach Wortbildern, und das in beiden Sprachen. Denn die Ausdrucksweise der Publikation von 1933 war das Abbild einer ländlichen, alpin geprägten Gesellschaft {KANUNI I LEKË DUKAGJINI, PERMBLEDHË E KODIFIKUE PREJ A. SHTJEFEN KONST. GJECOV (VEPER POSTUME), SHTYPSHKROJA FRANCESKANE, SHKODER 1933}. Die linguistischen Hürden zum heutigen Albanisch konnten dank grosser Hilfe des Albanologen Prend Buzhala (Klinë) und viel Fleiss genommen werden. Hingegen stellte sich immer wieder die Frage, wie soziologische Tatbestände einer nahezu verschwundenen ländlichen Familienstruktur mit heutigen Sprachbildern wiedergegeben werden können. Die Rückübersetzung in heutiges Albanisch erwies sich deshalb als ebenso aufwendig wie die Formulierung in deutscher Fassung, die eine grösstmögliche Symmetrie mit dem Ursprungstext zum Ziel hatte.

Sowohl die albanische und kosovarische Gesellschaft, die sich beide seit 1933 tief greifend gewandelt haben, als auch die Millionen in alle Welt verstreuter Menschen albanischer Abstammung verbieten den Rückgriff auf Regelungen „gemäss Kanun“ nicht. Die heute reale Lebenswelt zwingt aber zu einer sorgfältigen Adaptation. Augenfällig wird dies in direktem Bezug zur heutigen Gesetzgebung, namentlich im Strafrecht. Das Gewaltmonopol des Ältestenrates beispielsweise ist heute sowohl in den Ursprungsgebieten des Kanuns als auch in den Einwanderungsländern fraglos beim Staat angesiedelt. Dessen ungeachtet scheinen sowohl einzelne Familien albanischer Abstammung als auch Presse und elektronische Medien den unreflektierten Rückgriff auf wirkliche oder vermeintliche Regeln des Kanuns für legitim zu halten. Grösste, bisweilen tragische Missverständnisse sind dabei unausweichlich.

Im Bewusstsein, dass es „den“ Kanun nicht gibt und nie gab, weil es sich um mündlich überliefertes Recht handelt, beschränkt sich die vorliegende Übersetzung auf das Sammelwerk von Pater Shtjefen Gjeçov. Sie soll den deutschsprachigen Leserinnen und Lesern einen ersten Zugang verschaffen, bei dem regionale Unterschiede ausser Acht gelassen werden können. Noch offen bleibt die Publikation der Rückübersetzung in aktuelles Albanisch.

Trotz Vorbehalten und Einschränkungen liegt nun mit dieser einzigen vertraglich legitimierten Übersetzung (für Albanisch-Deutsch) eine Materialiensammlung in deutscher Sprache vor, die Einblick in eine faszinierende Gedankenwelt erlaubt. Erstaunen mag zudem, dass sich viele Regelungen auf altes römisches Recht stützen. Dass das allererste Kapitel der Kirche, respektive dem Zusammenspiel zwischen Klerus und Zivilgesellschaft gewidmet ist, verweist auf die Interessen der damaligen Christianisierer. Die überkonfessionelle Gültigkeit des Kanuns kann deswegen aber nicht in Frage gestellt werden, zumal dessen Wurzeln zweifellos älter sind als jene der christlichen Kirche.

Erstaunen mag auch, dass noch heute Rückgriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Regelungen des Kanuns erfolgen. Handelt es sich dabei um folkloristische Symbolik? Sind es späte Versuche, ein patriarchales Familiensystem zu retten? Sind es Sehnsüchte suchender Existenzen in einer Welt der Unverbindlichkeit? Die Lektüre, insbesondere die wiederholte Lektüre des Kanuns fördert zudem Weisheiten zu Tage, die sonst leicht übersehen werden. Beispielsweise ist die Blutrache nicht zwingend auf Mord und Totschlag ausgerichtet. Der Kanun bietet da, wenn auch nicht sehr offensichtlich, Auswege an. Ebenso als Weisheit oder vielleicht als Schönheit darf manch eine Regelung des täglichen Zusammenlebens in der damaligen Gesellschaft betrachtet werden. Den sogenannt aufgeklärten Menschen westlicher Prägung stellt sich deshalb die unbequeme Frage, weshalb sie oft nur jene Botschaften wahrnehmen, die sie mit Angst und Schrecken assoziieren.

Herausgeber:

Martin Schällebaum, Luzern